Ethische Aspekte — lebensbejahende Willensäußerungen an Demenz erkrankter Menschen vs. Vorenthaltens v. (bspw.) Beatmung

“… Der Deutsche Ethikrat hat sich 2012 dafür ausgesprochen, lebensbejahende Willensäußerungen in solchen Fällen, in denen die Entscheidungsfähigkeit nicht sicher ausgeschlossen werden kann, angesichts der irreversiblen Folgen des Unterlassens lebenserhaltender Maßnahmen auch dann als Reste von Selbstbestimmung zu werten, wenn sie in Konflikt mit dem in einer Patientenverfügung ausgedrückten vorausverfügten Willen stehen. …”

Quelle: Ethische Aspekte — DRZE