“… die Äußerung, “keine lebenserhaltenden Maßnahmen” zu wünschen, enthält jedenfalls für sich genommen keine hinreichend konkrete Behandlungsentscheidung. …”
i.V.m.
LG Landshut – 64 T 1826/15 – Beschluss vom 8. Februar 2018
“… die Äußerung, “keine lebenserhaltenden Maßnahmen” zu wünschen, enthält jedenfalls für sich genommen keine hinreichend konkrete Behandlungsentscheidung. …”
i.V.m.
LG Landshut – 64 T 1826/15 – Beschluss vom 8. Februar 2018