unbegründete Homeoffice Verweigerung: Bußgelder bis zu 30 000 Euro

 

Sollten Gespräche mit dem Arbeitgeber nichts bringen und dieser sich weigern, obwohl die Arbeit auch problemlos von zu Hause gemacht werden könnte, sollen sich Arbeitnehmer

  • an den Betriebsrat wenden, sofern es einen gibt, empfehlen Arbeitsministerium und Deutscher Gewerkschaftsbund. Im Konfliktfall wird
  • auch die Arbeitsschutzbehörde des jeweiligen Bundeslandes als Ansprechpartner genannt, die für die Durchsetzung der Regeln zuständig ist. Auf Verlangen der Behörde müsse der Arbeitgeber dann Gründe darlegen, weshalb Homeoffice nicht möglich sei. Im „allergrößten Notfall“ sind laut Heil
  • auch Bußgelder möglich, theoretisch bis zu 30 000 Euro.

Quelle: Was die neue Homeoffice-Verordnung genau bedeutet