Durchgerechnet: Ein Tag pro Woche in der Tagespflege

Beispiel: Eine 83-jährige Frau mit Pflegegrad 3, die noch zuhause lebt und dort versorgt wird. Für die Tagespflege könnte sie einmal pro Woche morgens abgeholt und abends wieder nach Hause gebracht werden, sofern das nicht Angehörige übernehmen können. Sowohl Essen als auch Getränke würde sie dort bekommen. Daneben erhält sie notwendige Leistungen der Grundpflege (wie Hilfe beim Toilettengang), der Behandlungspflege (wie Medikamentengabe) sowie der sozialen Betreuung (Tagesgestaltung). Die Kosten für die Tagespflege sind je nach Einrichtung unterschiedlich.
Rechnung: Pflegekosten 55,50 Euro (Pflegekasse gesamt maximal 1298 Euro pro Monat bei Pflegegrad 3), Kosten für Unterkunft: 5,50 Euro (selbst bzw. über Entlastungsbetrag), Kosten für Verpflegung: 8,10 Euro (selbst bzw. über Entlastungsbetrag), Fahrtkosten für 20 Kilometer
(hin und zurück gesamt): 40 Euro (gehört zu den 1298 Euro maximal). Das ergibt Gesamtkosten von 108,10 Euro. Die Dame müsste also, sofern sie nur einmal pro Woche in der Tagespflege ist und den Entlastungsbetrag noch zur Verfügung hat, nichts dazu bezahlen.
Entlastungsbetrag: Würde sie diese Tagespflege öfter besuchen, wäre der Leistungsbetrag von 1289 Euro pro Monat für die Pflege- und Fahrtkosten nach gut 13 Mal verbraucht. Der Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro würde hier maximal neun Mal ausreichen. Diese Anzahl ergibt sich aus den 125 Euro geteilt durch Kosten für Unterkunft plus Verpflegung (13,60 Euro).
Quelle: Ute Döblinger, Leiterin des Pflegestützpunkts Kitzingen

aus: mainpost.de