Minister Holter hat daher am Donnerstag bereits die Schulen über folgende ab Montag 2. November 2020 gültige Regelungen informiert: In Landkreisen und Kreisfreien Städten mit einer Siebentagesinzidenz über 50 Fällen
Lehrkräfte sowie Schülerinnen und Schüler mit Risikomerkmalen für einen besonders schweren Krankheitsverlauf auf eigenen Wunsch vom Präsenzunterricht befreien lassen. Die Regelung ist bereits von früheren Maßnahmen her bekannt und wird nun thüringenweit in Kraft gesetzt. Grundlage bieten die §§ 30 und 33 ThürSARS-CoV-2-KiJuSSp-VO. zwischen dem 2. und 22. November wird die Möglichkeit zur freiwilligen Testung für Lehrkräfte im Rahmen des bestehenden Testsystems des TMBJS ausgeweitet: Lehrkräfte können sich nun einmal pro Woche testen lassen. Auch dieses Verfahren ist bekannt.