Thüringen: Neuer Familienrat soll den Familienförderplan besser machen

die landesweite Familienförderung soll dem Anspruch einer bedarfsgerechten Förderung gerecht werden. Deshalb sieht das Thüringer Familienförderungssicherungsgesetz die Erstellung eines Landesfamilienförderplans vor, welcher in Zusammenarbeit mit dem nun gegründeten Landesfamilienrat entwickelt werden soll.

Den aus der Evaluation des aktuellen Zustandes, quasi einer Defizit Inventur also, den also daraus entstandenen Konzeptentwürfen, werden wir uns in den nächsten Wochen verstärkt widmen.

Besonders interessiert uns natürlich, ob beispielsweise die seid Anfang April dem Ministerium vorgeschlagenen Projekte zu Thema Risikogruppen, pflegende Angehörige und speziell dem Notfallkonzept für Tagespflegen in die Überlegungen dieses Prozesses mit Eingang gefunden haben.