Ab dem 13. Juni:
Tagespflegeeinrichtungen (nach dem Elften Sozialgesetzbuch) können ebenfalls wieder öffnen. Bedingung hierfür ist, dass vorab beim zuständigen Landkreis/der kreisfreien Stadt ein Infektionsschutzkonzept vorgelegt wurde. Sollte es ein aktives SARS-CoV-2-Infektionsgeschehen geben, ist die Einrichtung geschlossen zu halten bzw. wieder zu schließen.
Quelle [ 13:18 · 9 Jun 2020 · ]: TMASGFF: Aktuelles