Bei dieser Begutachtung werden die Fähigkeiten der Menschen in den folgenden 8 Lebensbereichen eingeschätzt:
- Mobilität: d.h. die körperliche Beweglichkeit, also, ob die Person z.B. allein aufstehen und vom Bett ins Badezimmer gehen, sich selbständig im Wohnbereich fortbewegen und Treppen steigen kann.
- kognitive und kommunikative Fähigkeiten: Kann die Person sich zeitlich und räumlich orientieren, Sachverhalte verstehen, Reden, Risiken erkennen und Gespräche mit anderen Menschen führen.
- psychische Problemlagen: Hierunter fallen unter anderem bestimmte Verhaltensweisen, wie z.B. Unruhe in der Nacht, Ängste und Aggressionen, oder auch die Abwehr pflegerischer Maßnahmen, die für pflegebedürftige Person und andere belastend sind.
- Die Qualität der Selbstversorgung: d.h. inwieweit sich die Person selbständig waschen, ankleiden, die Toilette aufsuchen, sowie essen und trinken kann, wird geprüft und eingeschätzt.
- Bewältigung / selbständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen / Belastungen: d.h. kann die Person selbst Medikamente einnehmen, Blutzuckermessungen durchzuführen, klar einordnen, ob sie mit Hilfsmitteln (z.B. Prothesen oder einem Rollator) zurechtkommt und wann ein Arzt aufzusuchen ist.
- Gestaltung sozialer Kontakte und des Alltagslebens: verfügt die Person über genügend Fähigkeiten, um z.B. ohne Hilfe den eigenen Tagesablauf selbständig zu gestalten, oder in direkten Kontakt mit anderen Menschen zu treten.
- außerhäusliche Aktivitäten: ist die Person fähig, sich im öffentlichen Raum selbständig zu bewegen, an Veranstaltungen teilnehmen zu können und zu entscheiden, welche Transportmittel sie selbständig nutzen kann.
- Haushaltsführung: Können Tätigkeiten wie Einkaufen, Behördengänge oder die Regelung finanzieller Angelegenheiten selbständig erledigt werden.
Die Module 7 und 8 werden nicht für die Einstufung der Pflegebedürftigkeit herangezogen. Sie ermöglichen den Pflegeberaterinnen und – Beratern, die Pflegebedürftigen in Bezug auf weitere Angebote oder Sozialleistungen zu beraten oder einen individuellen Versorgungsplan zu erstellen. Für die Pflegekräfte enthalten sie Informationen für eine individuellere Pflegeplanung.
Anmerkung der Blogredaktion:
Auch bei den “neuen” NBA empfiehlt sich die Führung eines Pflegetagebuches mit häufigen ggf. stdl. Notizen zu akt. Sit. gemäß obiger 8 Kriterien.
Quelle: Lebensumwege-Erfurt – Pflegegrade 1-5 nach NBA
Vielen Dank an die Freunde in der Not und in der Selbsthilfegruppe!
Es lohnt sich auf jeden Fall, die Seite öfter zu besuchen!
Da steht noch viel mehr sehr Wissenswertes!