Regelungen und Empfehlungen der Kranken- und Pflegekassen in Thüringen

Regelungen und Empfehlungen der Kranken- und Pflegekassen in Thüringen anlässlich der Corona-Pandemie (COVID-19)

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Die Landesregierung hat beschlossen, dass öffentliche Einrichtungen ab Mittwoch landesweit geschlossen bleiben. Dies betrifft auch die Tagespflegeeinrichtungen gemäß § 41 SGB XI. Hierzu ver-
weisen wir auf den Erlass des Thüringer Gesundheitsministeriums vom 16.03.2020.

https://www.tmasgff.de/fileadmin/user_upload/Gesundheit/Dateien/COVID-
19/20200316_Erlass_Corona.pdf

In diesem Zusammenhang ist es zwingend notwendig, dass die Versorgung der dort bisher betreuten Tagespflegegäste anderweitig sichergestellt und auf bestehende Ausweichmöglichkeiten zurückgegriffen wird.

Hierzu sind wir auf die Unterstützung der Angehörigen und Nachbarschaft angewiesen. Die Empfehlungen der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung BZgA

https://www.infektionsschutz.de/coronavirus-sars-cov-2.html

und des Robert-Koch-Institutes
https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/nCoV_node.html

sind zu beachten.

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Verfügt der Träger der geschlossenen Tagespflegeeinrichtung über einen ambulanten Pflegedienst

oder eine vollstationäre Pflegeeinrichtung, ist es angezeigt, die Versorgung der Tagespflegegäste darüber sicherzustellen und das Personal der Tagespflege entsprechend einzusetzen.

In Sinne eines solidarischen Zusammenstehens in dieser besonderen Situation sind insbesondere Kooperationsmöglichkeiten mit anderen Trägern in Erwägung zu ziehen.

Zu Detailfragen findet aktuell eine landesweite Abstimmung zwischen Kostenträgern, Leistungserbringerverbänden und dem Thüringer Gesundheitsministerium statt.

In Kürze finden Sie weitere Informationen auf der Seite im AOK Gesundheitspartnerportal unter dem

Link:
https://www.aok-gesundheitspartner.de/thr/pflege/stationaer/teilstationaer/index.html

(…)”

Quelle: Aktuelle Informationen zum Coronavirus SARS-CoV-2 – Thüringen

 

ceterum censeo:

Leider sind weiterhin, anders als in anderen Bundesländern und anders als bei der Kindertagesbetreuung, in Thüringen die Tagespflegen ohne Ausnahme geschlossen. Die von unserer Initiative an das TMASGFF schon geraume Zeit eingereichte Konzeption für eine das Infektionsrisiko berücksichtigende Notdienstversorgung, analog der Verfahrensweise in anderen Bundesländern, wurde leider weder mit einer Versagensbegündung beantwortet noch umgesetzt. Der Eingang wurde vor längerer Zeit bestätigt.