Seit dem 7.5. in Österreich für Risikogruppen: Lohnausgleich oder Homeoffice (und in der Schweiz schon länger)

Ab wann in Thüringen?

 

Quelle: RIS Dokument

 

Und hier ein Auszug aus dem zugehörigen Gesetz vom 5.5. zum

COVID-19-Risiko-Attest aus Österreich

(… demnächst auch im Freistaat?)

(2) Der den Betroffenen behandelnde Arzt hat infolge dieser allgemeinen Information des Krankenversicherungsträgers dessen individuelle Risikosituation zu beurteilen und gegebenenfalls ein Attest über die Zuordnung des Betroffenen zurCOVID-19-Risikogruppe auszustellen (COVID-19-Risiko-Attest).

(3) Legt ein Betroffener seinem Dienstgeber dieses COVID-19-Risiko-Attest vor, hat er Anspruch auf Freistellung von der Arbeitsleistung und Fortzahlung des Entgelts, außer

1. der Betroffene kann seine Arbeitsleistung in der Wohnung erbringen (Homeoffice) oder

2. die Bedingungen für die Erbringung seiner Arbeitsleistung in der Arbeitsstätte können durch geeignete Maßnahmen so gestaltet werden, dass eine Ansteckung mit COVID-19 mit größtmöglicher Sicherheit ausgeschlossen ist; dabei sind auch Maßnahmen für den Arbeitsweg mit einzubeziehen.

 

 

https://rdb.manz.at/document/ris.n.NOR40222434

 

Und hier die entsprechende Regelung aus der Schweiz:

https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/20200744/index.html