Die Kantone sind verpflichtet, dem KSD regelmässig Folgendes zu melden:
a. Gesamtzahl und Auslastung der Spitalbetten;
b.2 Gesamtzahl und Auslastung der Spitalbetten, die für die Behandlung von COVID-19-Erkrankungen bestimmt sind, sowie Anzahl der aktuell behandelten Patientinnen und Patienten mit einer COVID-19-Erkrankung;
c.3 Gesamtzahl und Auslastung der Spitalbetten der Intensivpflege sowie Anzahl der aktuell in Intensivpflege behandelten und beatmeten Patientinnen und Patienten mit einer COVID-19-Erkrankung;
d. Gesamtzahl und Auslastung von Geräten zur extrakorporalen Membranoxygenierung (ECMO);
e.4 …f. Angaben zur Verfügbarkeit von Medizinal- und Pflegepersonal in Spitälern;
g. maximale Kapazität, namentlich Gesamtzahl aller Patientinnen und Patienten und Gesamtzahl von COVID-19-Patientinnen und -Patienten, die von ihren Spitälern unter Berücksichtigung der verfügbaren Betten und des verfügbaren Personals behandelt werden können.
Anmerkung der Blogredaktion:
… soweit die Schweiz. Hat genauen Überblick, wo wieviel(!) Betten welcher Art verfügbar sind.
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