Die Gesetzgebung zur Corona-Pandemie berücksichtige die Situation der pflegenden Angehörigen von Demenzkranken nicht ausreichend, kritisiert die Deutsche Alzheimer Gesellschaft (DAlzG).

Die Gesetzgebung zur Corona-Pandemie berücksichtige die Situation der pflegenden Angehörigen von Demenzkranken nicht ausreichend, kritisiert die Deutsche Alzheimer Gesellschaft (DAlzG). Mit dem vom Kabinett beschlossenen Entwurf des sogenannten zweiten Bevölkerungsschutzgesetzes würden Angehörige zwar mehr unterstützt. Die DAlzG fordert allerdings weitreichendere Änderungen. Da beispielsweise Tagespflege-Einrichtungen geschlossen sind {in manchen Bundesländern, wie in Thüringen, ohne Härtefälle ausgleichende Notdienste!} sollte das dafür vorgesehene Budget aus der Pflegeversicherung auch für andere Lösungen eingesetzt werden dürfen.Zur Stellungnahme zum 2. Bevölkerungsschutzgesetz

Quelle: Stellungnahme zum 2. Bevölkerungsschutzgesetz: Netzwerkstelle Lokale Allianzen für Menschen mit Demenz