Kriterien Notbetreuung Tagespflege

Der Betrieb von Tagespflegeeinrichtungen in der
Stadtgemeinde Bremerhaven wird, mit Ausnahme einer
Notbetreuung, bis zum 14.04.2020 untersagt.

Jede Tagespflegeeinrichtung kann eine Notbetreuung nach den
Maßgaben der Anlage 2 für Pflegebedürftige,
• deren Pflegepersonen in sogenannten kritischen
Infrastrukturen gemäß Anlage 1 tätig sind, oder
• die einer ärztlich verordnete Behandlungspflege
bedürfen, die nicht durch pflegende Angehörige oder den
ambulanten Pflegedienst sichergestellt werden kann, oder
• für die eine fehlende Betreuung in einer Tagespflege eine
gesundheitliche Schädigung zur Folge hätte
einrichten.

Quelle: kriterien Notbetreuung Pflege “Tagespflege” 41 – Google-Suche