Der Bürgermeister hat gesprochen. Wie ernst ist ihm die Umsetzung seiner Weisungen?
BESCHLUSSzur Drucksache Nr. 1116/20 der Sitzung des Stadtrates vom 15.07.2020
Clubkultur retten
Genaue Fassung:
01 Die Stadt Erfurt setzt sich beim Land für finanzielle Unterstützung zur Kulturförderung und zum Kulturerhalt infolge der Corona-Krise ein.
Anmerkung der Blogredaktion:
Welche zusätzlichen Fördersummen wurden für den Kulturerhalt in ERfurt beim Land aquiriert?
Wo sind die Ergebnisse dieses Einsatzes der Kommune beim Land einsehbar?
02 „Kulturdirektion hilft“
2.1 Die Kulturdirektion fungiert als Ansprechpartnerin und Beratungsstelle für Kulturschaffende. Um diesen Anforderungen gerecht zu werden, ist die Stelle des Kulturlotsen bis Ende des 3. Quartals 2020 auszuschreiben und zu besetzen.
Anmerkung der Blogredaktion:
Wo ist die Vorstellung des neuen Erfurter Kulturlotsen und sein Arbeitplan einsehbar? Wie und wann wird er seine Ideen der Öffentlichkeit präsentieren?
2.2 Die Kulturdirektion unterstützt bei der Suche nach geeigneten Freiflächen, um unter geltenden Corona-Bestimmungen Veranstaltungen draußen durchführen zu können. Sie versucht Flächen bereitzustellen, welche Veranstaltungen bis 24 Uhr zulassen.
Anmerkung der Blogredaktion:
Wo ist der Katalog der derzeit und zukünftig (gemäß jeweils wirksamer pandemischer Randbedg.) nutzbaren Freiflächen einsehbar? Können diese also jederzeit von beliebigen Akteuren in Anspruch genommen werden oder wo sind ggf. zu beachtende Modalitäten nachlesbar?
2.3 Die Kulturdirektion unterstützt und berät Kulturschaffende dabei, benötigte Genehmigungen und Hygienekonzepte zu erarbeiten und einzuholen, um Veranstaltungen mit möglichst vielen Menschen unkompliziert zu ermöglichen. Hierbei tritt die Kulturdirektion vermittelnd zwischen den beteiligten Ämtern und Akteuren auf, um zulässige Veranstaltungsformate zu erarbeiten.
Anmerkung der Blogredaktion:
Wo ist der Katalog der derzeit und zukünftig (gemäß jeweils wirksamer pandemischer Randbedg.) “zulässigen Veranstaltungsformate” einsehbar?
2.4 Die Kulturdirektion prüft die Verwendung von „seltenen Ereignissen“ gemäß des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) in Verbindung mit der Sechsten Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum BImSchG (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm – TA Lärm) zugunsten der kulturellen Veranstaltungen der Sozio- und Breitenkultur. Für die Vergabe entwickelt die Kulturdirektion ein geeignetes Verfahren. Die Stadtverwaltung prüft, unter Federführung der Kulturdirektion, die Zulässigkeit und Ermöglichung von Veranstaltungen bis 24 Uhr oder länger, sowie die Bedingungen dafür.
03 Die Stadtverwaltung verzichtet im Jahr 2020 auf die Erhebung von Gebühren für die Sondernutzung. Des Weiteren prüft die Stadtverwaltung, unter Federführung der Kulturdirektion, welche Gebühren für weitere notwendige Genehmigungen erlassen oder reduziert werden können, sowie durch Hilfestellung der Kulturdirektion erleichtert werden können.
Anmerkung der Blogredaktion:
Wo ist der Katalog der derzeit und zukünftig (gemäß jeweils wirksamer pandemischer Randbedg.) geänderten Genehmigungsgebühren einsehbar?
Welche Genehmigungsgebühren werden “erlassen”?
Welche Genehmigungsgebühren werden “reduziert”?
Für welche Genehmigung(sgebühren) werden und zwar “wie?” “erleichtert”?
gez.
A. Bausewein
Oberbürgermeister
Quelle: Amtsblatt Nr. 16 vom 04.09.2020 der Landeshauptstadt Erfurt – abl_2020_16.pdf
Wahrnehmung der Blogredaktion:
Die Überschrift ist (womöglich?) enger gefasst als der angestrebte Wirkungsbereich des Beschlusses: “Clubkultur” ist ggf. in der Wahrnehmung Erfurter Bürger etwas, dass sich um die Begriffe “Musikpark”; “Centrum” und neu “Wasserturm” und ähnliches gruppiert. Das damit auch der Kulturlotse einbezogen ist, der in den vergangenen Jahren wertvolle Arbeit für alle Teilzeit-, freien, Ehrenamts- und sonstigen sich der “KULTUR” zugehörig fühlenden Menschen und Akteure leistete, könnte manchen Bürger der “trotzdem” weiterliest, dann überraschen.
Wie auch immer, spannend wären Antworten auf die oben eingestreuten Fragen.
Im Übrigen kann man an der diesbezüglichen öffentlichen Debatte der Kulturakteure aus Erfurt auch ganz einfach teilnehmen:
Online
am 21. Januar 2021
18 Uhr auf Zoom
Die SKV sagt zu dem meetup:
“(…)
Wie immer ist auch Platz für Austausch und Vernetzung. Klickt euch einfach in das Meeting rein:
Zoom-Meeting:
Kenncode: WvU2yr
Mehr Infos unter: www.staendigekulturvertretung.de/kulturstammtisch/