Pflegeld und Zuschüsse – aktuelle Möglichkeiten

Monatlicher Zuschuss: Pflegegeld
Bei häuslicher Pflege haben Sie ab Pflegegrad 2 Anspruch auf Pflegegeld. Nach der Beantragung überweist die Pflegekasse den Zuschuss monatlich an den Pflegebedürftigen. Das Pflegegeld ist nicht zweckgebunden, die Höhe hängt vom Pflegegrad ab:
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316 € 545 € 728 € 901 €
Das Pflegegeld kann z. B. für die Finanzierung einer Betreuungskraft genutzt werden.
Rückwirkende Zuschüsse für 2020
Bereits ab Pflegegrad 1 haben Sie Anspruch auf monatlich 125 € Entlastungsbetrag.

Nicht genutzte Entlastungsleistungen aus 2020 können

noch bis 30.06.2021 abgerufen werden und z. B. für die Finanzierung einer Betreuungskraft verwendet werden.
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Wohnumfeldverbesserung: 4.000 € Zuschuss
Ab Pflegegrad 1 steht Ihnen der Zuschuss für Wohnumfeldverbesserung zu. Dabei handelt es sich um Umbaumaßnahmen für ein altersgerechtes Zuhause. Der Zuschuss beträgt 4.000 €. Liegen die Kosten darunter, werden diese vollständig erstattet.

Diese Maßnahmen können mit dem Zuschuss sogar kostenlos sein:

Unser Tipp
Wenn sich die Pflegesituation so verändert, dass erneute Maßnahmen nötig sind, kann der Zuschuss außerdem ein zweites Mal gewährt werden.
Mehr Selbstständigkeit im eigenen Zuhause
Bei Umbaumaßnahmen, durch die Barrieren abgebaut werden, können Sie bis zu 6.250 € Förderung bei der KfW-Bank beantragen. Diese Förderung ist unabhängig vom Alter oder einem Pflegegrad.

Besonders hoch fällt die Förderung bei größeren Umbaumaßnahmen aus:

Neue KfW-Fördermittel 2021
2021 wurden die Fördermittel auf insgesamt 130 Millionen Euro erhöht.

Unser Tipp: Zu Jahresbeginn ist Ihre Chance auf eine Förderung am größten. Holen Sie jetzt unverbindliche Vergleichsangebote für den Antrag ein.

Pflegesachleistungen für den Pflegedienst
Die Pflegesachleistungen sind eine zweckgebundene Leistung, die ab Pflegegrad 2 die Arbeit eines ambulanten Pflegedienstes bezuschusst. Seine Leistungen rechnet der Pflegedienst dann direkt mit der Pflegekasse ab.
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689 € 1.298 € 1.612 € 1.995 €
Unser Tipp
Ob Sie Anspruch auf die Pflegesachleistungen oder das Pflegegeld haben, hängt davon ab, wer die Pflege übernimmt. Sorgt ein Pflegedienst nur für einen Teil der Pflege, können Sie beide Leistungen kombinieren, um mehr Zuschüsse zu erhalten.
Noch mehr Zuschussmöglichkeiten
Ab Pflegegrad 1 haben Sie Anspruch auf monatlich 125 € Entlastungsleistungen für Dienstleistungen, z. B. eine Haushaltshilfe.
Kostenlose Hilfsmittel: Mit Rezept übernimmt die Krankenkasse die Kosten, z. B. für eine Einstiegshilfe in die Badewanne.
Kosten für Umbaumaßnahmen sind von der Steuer absetzbar.
Mit dem Pflegepauschbetrag erhalten Sie bis zu 924 € Steuervergünstigung.
 

Weitere Zuschüsse erhalten Sie bei der Krankenkasse, Rentenversicherung und dem Sozialamt. Außerdem gibt es regionale Zuschüsse der Bundesländer.

 

 



Quelle: Newsletter Pflege