14. Oktober 2020, 14:56
Das vereinfachte Anerkennungsverfahren sieht vor, dass Pflegebedürftige, die in ihrem Alltag durch eine Nachbarschaftshilfe, als Freundschaftsdienst oder im Rahmen einer Nebentätigkeit unterstützt werden, diese künftig über den Entlastungsbetrag der Pflegeversicherung von monatlich 125 Euro abrechnen können.