gegen die Stimmen der Ärzteschaft: wieder persönlich in der Arztpraxis vorstellig werden

Patienten mit einer leichten Erkrankung der oberen Atemwege müssen für den Fall einer Krankschreibung mit Beginn der nächsten Woche wieder persönlich in der Arztpraxis vorstellig werden. Darauf hat das Bautzener Landratsamt hingewiesen. Der Gemeinsame Bundesausschuss verlängerte gestern gegen die Stimmen der Ärzteschaft die Ausnahmeregelung zur telefonischen Feststellung einer Arbeitsunfähigkeit in der AU-Richtlinie nicht. Damit endet die Sonderregelung mit dem 19. April.

Quelle: Infoblog: Was Corona mit uns macht – Alles-Lausitz.de