Sachsen – Notbetreuung in der Tagespflege [LausitzNews.de]

 

Eine Betreuung von Tagespflegegästen in Tagespflegeeinrichtungen, die in keinem Verbund zu einer stationären Pflegeeinrichtung stehen, ist für eine Notfallversorgung aufrecht zu erhalten. Pflegebedürftige, Pflegepersonen und andere Angehörige sind angehalten, familiär die Versorgung oder zumindest den Transport zur und von der Einrichtung sicherzustellen.

[gemäß Allgemeinverfügung vom 18. März des sä. Staatsministeriums]

Quelle: Sachsen/Brandenburg – Liveblog zum Corona-Virus – LausitzNews.de