Für die Altenpflege durch ambulante Dienste oder Familienmitglieder sei oft nicht einmal ein Grundschutz vorhanden, so Eugen Brysch von der Stiftung Patientenschutz. “Bisher haben Bund, Länder und Gemeinden die Familien als den größten Pflegedienst Deutschlands sträflich im Stich gelassen.”